Ordnung muss sein und auch im wilden Texterleben geht es nicht ohne
AGB.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die
nach der FFW-Honorarempfehlung übliche Vergütung als vereinbart.
1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über.
1.3 Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis
eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der FFW-Honorarempfehlung üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen,
bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der FFW-Honorarempfehlung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der
ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt hiervon unberührt.
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der FFW-Honorarempfehlung gesondert berechnet.
4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden.
7.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Texter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Texter auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.4 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche
und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und
Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 21.11. 2008